Die Schulen des Christburg Campus werden finanziert durch staatliche Zuschüsse, freiwillige Spenden und ein einkommensabhängiges Schulgeld.
Das einkommensabhängige Schulgeld beträgt für alle unsere Schulen einheitlich 3,6% vom maßgeblichen Einkommen.
- Bei maßgeblichen Einkommen bis maximal 25.000 € beträgt das Schulgeld 50 € pro Monat (Mindestsatz)
- Bei maßgeblichen Einkommen ab 150.000 € beträgt das Schulgeld 450 € pro Monat (Höchstsatz)
Das maßgebliche Einkommen berechnet sich aus der Summe des Bruttoeinkommens vermindert um die Werbungskosten und abzüglich der Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (z. B. Spenden) sowie der außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Behindertenpauschbeträge) und eines Geschwisterfreibetrags in Höhe von jeweils 6.000 € für im Haushalt lebende Geschwister unter 18 Jahren. Grundlage für die Berechnung ist der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor dem veranlagten Schuljahr.
Beispielrechnungen
Familie mit zwei Kindern, eins davon besucht die Sabine-Ball-Grundschule:
Bruttoeinkommen | 32.000 € | 50.000 € | 70.000 € | 95.000 € |
./. Werbungskosten | 2.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 3.000 € |
./. Zuwendungen | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000€ |
./.außergewöhnliche Belastungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
./.Geschwisterfreibetrag | 6.000 € | 6.000 € | 6.000 € | 6.000 € |
Maßgebliches Einkommen | 23.000 € | 40.000 € | 58.000 € | 82.000 € |
Schulgeld pro Jahr (3,6%) | 600 € | 1.440 € | 2.088 € | 2.952 € |
Schulgeld pro Monat | 50 € | 120 € | 174 € | 246 € |
Sofern mehrere Kinder aus einer Familie beim Christburg Campus beschult werden, reduziert sich das Schulgeld. Für das zweite Kind wird das errechnete Schulgeld um ein Drittel verringert, für das dritte Kind um zwei Drittel.
Die einmalige Verwaltungsgebühr beträgt für das erste und
zweite Kind jeweils 70 Euro sowie 35 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind, das zeitgleich eine Schule des Christburg Campus besucht, berechnen wir weder Schulgeld noch
Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr wird nicht erstattet. Wir schenken Ihnen die Verwaltungsgebühr für das Schuljahr
2023/2024!
Dies ist eine Zusammenfassung für einen
schnellen Überblick. Die vollständigen und verbindlichen Regelungen erhalten Sie mit dem Schulvertrag.